Seit dem 1. Juli kann es in Praxen plötzlich heißen: kein eRezept, keine eAU, kein KIM. Keine TI-Störung – sondern eine abgelaufene Frist.

Was zum 30. Juni endete

Zum 30. Juni endete die – bereits einmal verlängerte – Übergangsfrist für Praxisausweise (SMC-B) und Heilberufsausweise (HBA) mit alter RSA-Verschlüsselung. Seitdem gilt in der Telematikinfrastruktur nur noch das neuere ECC-Verfahren. Das Tückische: Die Karten haben ein Verfallsdatum für ihre Verschlüsselung, unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum. Die Karte sieht gültig aus – ist es aber nicht mehr.

In zwei Minuten prüfen

  1. Kartengeneration checken – steht auf der Karte oder in der Konnektor-Verwaltung. Im Zweifel den PVS-Betreuer fragen.
  2. Betroffen? Sofort Ersatz bestellen – SMC-B über den Kartenherausgeber, HBA über den gewohnten Anbieter. Lieferzeiten sind aktuell nicht ohne.
  3. Wartezeit überbrücken – klären, wie das Team ohne eRezept und eAU arbeitet. Die Papier-Ersatzverfahren existieren, aber das Team muss sie kennen.

Übrigens: Die Gerätekarten in den Kartenterminals (gSMC-KT) haben noch bis Ende 2026 Zeit. Erst SMC-B und HBA, dann der Rest.

Ein Versorgungsthema, kein IT-Thema

Solche Fristen sind kein reines IT-Thema. Sie werden zum Versorgungsthema – spätestens dann, wenn montags um 8 das erste eRezept nicht rausgeht. Aktuelle Vorgaben veröffentlicht die gematik.

Stand: Juli 2026. Einordnung, keine Rechts- oder IT-Sicherheitsberatung.