Am 15. Juli 2026 hat das Bundeskabinett das GeDIG beschlossen — das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Für niedergelassene Praxen ist das weniger ein neues Feature als eine Richtungsentscheidung: Die elektronische Patientenakte (ePA) wird von der reinen Ablage zur verbindlichen Versorgungsplattform.

Wir ordnen ein, was davon tatsächlich im Praxisalltag ankommt — und warum das mehr mit Ihrer Dokumentation zu tun hat als mit Technik.

Was das GeDIG im Kern will

Das Gesetz bündelt mehrere Digitalvorhaben und stärkt vor allem die Rolle der gematik als zentrale Instanz der Telematikinfrastruktur (TI). Die Leitidee: Gesundheitsdaten sollen nicht nur digital vorliegen, sondern strukturiert nutzbar sein — über Praxis-, Sektoren- und perspektivisch Ländergrenzen hinweg. Den Gesetzgebungsstand veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit.

Drei Änderungen, die in der Praxis ankommen

1. Die ePA wird zur Versorgungsplattform

Die ePA wird enger in die Versorgungsprozesse eingebunden und bekommt neue Funktionen — die Volltextsuche ist ab Anfang 2027 vorgesehen. Damit wird relevant, in welcher Struktur ein Befund in der Akte landet, nicht nur ob. Ein durchsuchbarer, strukturierter Befund ist ab dann etwas anderes wert als ein PDF-Scan.

2. Die eÜberweisung wird digital

Die elektronische Überweisung kommt schrittweise bis September 2029. Überweisungen zwischen Praxen werden zum digitalen Vorgang über Praxisverwaltungssystem (PVS) und TI — weg vom Papier, hin zum strukturierten Datensatz.

3. Die gematik bekommt mehr Befugnisse

Von Interoperabilität über Cyberresilienz bis zur Zulassung von Anbietern — im Zweifel bis zum Lizenzentzug. Für jede Software, die an der TI hängt, steigt damit die Messlatte. Für Praxen heißt das mittelbar: Die Systeme, auf die Sie sich verlassen, werden stärker reguliert und geprüft.

Warum das eine Doku-Frage ist, keine Technik-Frage

Der eigentliche Hebel steckt im Kleingedruckten: Dokumentation ist nicht länger nur eine Frage von Zeit, sondern von Datenqualität. Ein Befund, der als Freitext im PVS versauert, ist etwas anderes als ein Befund, der strukturiert und auffindbar in der ePA liegt.

Und dieser Übergang trifft nicht alle gleich. Wer viel dokumentiert, spürt ihn zuerst — in der Dermatologie etwa sind es Läsionsbeschreibungen, Verlaufskontrollen und Histologiebefunde, die sich schlecht in Freitext pressen lassen. Fächer mit hohem Befundaufkommen werden zum Testfall.

Fazit

Die Regulatorik gibt das Ziel vor: strukturierte, anschlussfähige Daten. Die offene Frage ist, wie Praxen dorthin kommen, ohne pro Patient mehr zu klicken. Genau an dieser Stelle setzen wir an — Dokumentation soll strukturierter werden, ohne den Arbeitsalltag zu verlängern.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ordnet die Gesetzeslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung.