Am 10. Juli 2026 hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) die Honorarsystematik für Q3/2026 veröffentlicht. Fünf Tage später kamen neue Hinweise zur Abrechnung — für Q1. Zwei Quartale, zwei Regelstände, ein Praxisalltag, der beides gleichzeitig im Kopf behalten soll.
Zwei Termine, ein Muster
Während noch geklärt wird, wie das alte Quartal korrekt abgerechnet ist, gelten fürs übernächste schon neue Regeln. Abrechnung ist damit kein Zustand, sondern ein bewegliches Ziel — im Quartalstakt.
Der Regel-Dschungel im Überblick
Dazu kommt laufend mehr:
- monatliche Rundschreiben der KV
- das Verordnungsforum (aktuell Ausgabe 77)
- der EBM plus regionale Gebührenziffern
- Verträge von A bis Z
- Richtgrößen, Ausnahmelisten, Verordnungsausschlüsse
Ein Fund aus dem Seminarkalender bringt es auf den Punkt: „Verordnung von Sprechstundenbedarf ohne Stolperfallen und Regressgefahr". Ein eigenes Seminar — für eine einzelne Verordnungsart.
Warum das riskant ist: das Stichwort heißt Regress
Das ist keine Kritik an der KVBW. Sie dokumentiert sauber, berät und schult. Es ist das System: Regeln, verteilt über hunderte PDFs, im Quartalsrhythmus. Und wer falsch abrechnet oder verordnet, haftet selbst — Stichwort Regress.
Wer behält das im Blick?
Niedergelassene sind in erster Linie Ärztinnen und Ärzte. Nebenbei sollen sie ein Regelwerk beherrschen, das dicker ist als manches Lehrbuch. In der Praxis verteilt sich diese Last auf unterschiedliche Schultern — Inhaberin, MFA, Abrechnungsbüro, KV-Hotline. Selten trägt sie jemand allein, oft niemand vollständig.
Fazit
Nicht jede Regel lässt sich automatisieren — aber vieles davon ist Informationslogistik: die richtige Ziffer, die passende Ausnahme, der aktuelle Stand, im richtigen Moment auffindbar. Genau dort kann Software entlasten, ohne ärztliche Entscheidungen zu ersetzen.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ist eine Einordnung und ersetzt keine Abrechnungs- oder Rechtsberatung.
